So § 23 (1) der Straßenverkehrsordnung. Sinngemäß lässt sich der Paragraph wie folgt zusammenfassen: Wer ein Fahrzeug fährt, muss dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch eine Ladung oder Tiere gefährdet wird. Es gehört zu den Pflichten jedes Fahrers, alles, was mitgenommen wird, auch zu sichern.

Vielleicht etwas enttäuschend für Tierschützer ... dabei geht es von der Logik her nicht vorrangig um die Sicherheit von Hund, Katze & Co., sondern um die Verkehrssicherheit.

 

Was kann schlimmstenfalls passieren?

Die gute Nachricht zuerst: Meistens geht alles gut. Die Schlechte: Es kann sehr viel schief gehen – vom rein finanziellen Schaden über Verletzungen oder Tod von Tier und Mensch. Und so sehen die Risiken aus:

  • Hund stört Frauchen beim Fahren ...
    ... zum Beispiel, weil er einen verfeindeten Nachbarshund auf der Straße erspäht, dem er sofort mal richtig die Meinung bellen will. Nur leider ist das Lenkrad im Weg, und Frauchen oder Herrchen sind gezwungen, einen spontanen Schlenker zu machen, der das Auto vielleicht geradewegs in einen Baum führt. Oder – weitaus schlimmer noch – in ein entgegenkommendes Auto.
  • Frauchen muss stark bremsen, Hund verletzt sich ...
    ... und dann hält es keinen Vierbeiner mehr auf dem Sitz. Ohne irgendeine Art von Sicherung wird der Hund mit Wucht nach vorne geschleudert. Es kann sogar passieren, dass er durch die Windschutzscheibe gedrückt wird. Schwere Verletzungen oder der Tod des Hundes sind auch schon bei geringerer Geschwindigkeit möglich. Jedes plötzliche Bremsen, jeder Auffahrunfall bergen eine Gefahr für alle ungesicherten Insassen – auch für vierbeinige.
  • Frauchen muss stark bremsen, Hund verletzt (sich und) andere ...
    ... wenn er vom Rücksitz oder der Ladefläche aus nach vorn geschleudert wird, kann der Hund nicht nur sich, sondern auch Fahrer und Mitfahrer stark verletzen. Denn durch eine plötzliche Bremsung oder einen Aufprall wirkt das Gewicht beim Aufprall um ein Vielfaches (Beispiel: bei 50 Stundenkilometern um das 30-fache). Aus einem 20 Kilogramm-Hund wird also kurzzeitig ein 600 Kilogramm-Gewicht.

Außerdem:

  • ... neigen viele Hunde dazu, „ihr“ Auto wütend zu verteidigen,
    was bei einem Unfall die Rettungssanitäter ernsthaft behindern kann!
  • ... zahlt „die Versicherung“ nicht in jedem Fall.
    Wann ja, wann nein? Und welche Versicherung (Kfz-Haftpflicht oder -kasko oder vielleicht sogar die Tierhalterhaftpflicht)? Wie viele juristische Fragen, so lässt sich auch diese nicht in einem kurzen Satz beantworten.
 

Eine Stellungnahme der HDI Versicherung dazu finden Sie hier:

„Es muss unterschieden werden zwischen Haftpflicht und Kasko. Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für ein Fahrzeug bestehen muss, tritt für einen Sach- und/oder Personenschaden des Unfallgegners ein. Hier gibt es außer Vorsatz keine Ausschlussgründe. Die Tierhalterhaftpflicht kann bei einem Transport wirksam werden, wenn der Tierbesitzer nur Insasse, nicht aber gleichzeitig der Fahrer, Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist. In diesem Fall müssten beide – Tierhalter- und Kfz-Haftpflichtversicherung – sich einigen, wer welchen Anteil eines Schadens trägt.

Die Tierhalterhaftpflicht müsste eintreten, wenn ein Tier unwillkürlich, also durch seine tierischen Eigenschaften, einen Schaden hervorruft. Kleintiere wie Katzen oder Wellensittiche sind in der Privathaftpflicht automatisch mitversichert. Eine Tierhalterhaftpflicht würde man eher für einen Hund oder etwas noch größeres abschließen – sie ist aber (ebenso wie die Privathaftpflicht) keine Pflichtversicherung wie die Kfz-Haftpflicht. Diese Fallkonstellationen sind allerdings hypothetisch. In der Schadenregulierungspraxis der HDI Versicherungen sind Fälle, in denen Tiere als Ladung einen Schaden verursacht haben und die Tierhalterhaftpflicht eintreten musste, in den letzten Jahren praktisch kaum vorgekommen.

Die Vollkaskoversicherung kann einen Schaden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ablehnen. Die Entscheidung, wann das der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab.

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, schon einfachste ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was in dem gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen.

Um dies im Einzelfall zu klären, müssten Fragen beantwortet werden wie beispielsweise: Handelt es sich um ein großes Tier? Musste der Fahrer damit rechnen, dass das Tier während der Fahrt eine Störung verursacht? Gab es vorher schon entsprechende Vorkommnisse beziehungsweise Erfahrungen? Wurde das Tier regelmäßig unruhig während Autofahrten? War es eine lange Fahrt oder nur eine kurze? Hat der Fahrer seine Sorgfaltspflichten verletzt durch beispielsweise unzureichende Sicherung des Tieres?

Es hängt in Kürze von den Eigenschaften des Tieres, der Situation und dem gesamten Kontext ab, wann eine grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Eine pauschale Aussage ist deshalb – wie oft bei der groben Fahrlässigkeit – nicht möglich.“

 

Wie sichere ich meinen Hund im Auto richtig?

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die im Detail darstellt, wie der Autofahrer seiner „Sicherungspflicht“ für den Hund exakt nachkommen soll. Der autofahrende Hundehalter muss also selbst schauen, was am geeignetsten erscheint – für den Hund und auch fürs Auto. Die Industrie bietet verschiedene Produkte an:

 
Trenngeflecht für den Pkw; Rechte: WDR (TV-Bild)
  • Trenngeflechte aus Gurtbändern, die hinter Fahrer-/ Beifahrersitz bis in den Fußraum reichen
    Sie bestehen aus einzelnen verschränkten Gurtbändern und wird hinter Fahrer-/ Beifahrersitz in voller Höhe, also von der Decke bis in den Fußraum montiert. Kosten circa 350 Euro. Dieses Konstruktions- und Sicherungsprinzip wurde sowohl schon früher vom Allianz Zentrum für Technik (AZT) als auch aktuell vom ADAC als sicherste Lösung bewertet. Nachteil: Außer dem Hund kann niemand mehr bequem auf den Rücksitz – denn Beinfreiheit gibt es dann nicht mehr.
  • Trennnetze oder Trenngitter, die meist zwischen Rücksitzen und Laderaum montiert werden
    Grundsätzlich sind die Metallgitter meist stabiler als die Kunststoffnetze. Dennoch halten beide Konstruktionen bei Bremsung oder Aufprall nicht unbedingt, was sie optisch versprechen. Sie müssen möglichst stabil verankert werden und möglichst tief nach unten reichen – Rücksitze und Gitter zusammen bieten dann mehr Sicherheit. Ob Netz oder Gitter beim Aufprall halten, hält auch davon ab, wie groß die hintere Ladefläche ist – mit wie viel „Schwung“ der Hund also jeweils nach vorn geschleudert wird.
  • Brustgeschirre mit Verbindung zum Sicherheitsgurthalter
    Dem Hund wird ein Brustgeschirr angezogen, in das ein kurzer Verbindungsgurt zum Sicherheitsgurthalter eingehakt wird. Hier kommt es auf drei Dinge an: Erstens sollte das Geschirrgewebe selbst stabil sein, zweitens halten Metallverschlüsse und -haken grundsätzlich weit besser als solche aus Kunststoff, und drittens ist es besser, den Hund an zwei Gurthaltern einzuhaken als nur an einem. Alternativ können, mit einem anderen Verbindungsgurt, auch die in vielen modernen Fahrzeugen stabil eingelassenen eckigen Isofix-Haken (zwei pro Sitz) genutzt werden.
  • Hundesitze (in Verbindung mit Brustgeschirr)
    Ähnlich wie ein Kindersitz wird solch ein Hundesitz für kleinere Hunde an den Isofix-Haltern befestigt. Er dient auch dem Komfort des Hundes; zusätzlich muss der Hund mit einem Brustgeschirr gesichert werden.
 
Transportboxen aus dem Fachhandel; Rechte: WDR (TV-Bild)
  • Transportboxen
    So stabil eine Transportbox aussieht – allein hält sie weit weniger Druck aus, als man annehmen könnte. Idealerweise stellt man sie also quer zur Fahrtrichtung hinter die Rücksitze und fixiert sie noch zusätzlich. Vorteil: Wenn ein Hund an die Box gewöhnt ist, fühlt er sich vielleicht besonders behaglich. Nachteil: Bei großen Hunden versperrt die Box eventuell die Sicht.
  • Schutzdecke (schützt aber vor allem vor Verschmutzung)
    Hundeschutzdecken werden über die Rücksitzbank ausgebreitet und nach oben hin vierfach mit Steckverschlüssen an den Kopfstützen (der Vorder- und Rücksitze) befestigt. So entsteht eine Art textile „Halbröhre“, in der sich viele Hunde geborgen fühlen. Vorteil für die Kleinen: Auf diese Weise können sie nicht in den Fußraum fallen. Die Decke schützt die Sitze vor Schmutz. Vielleicht fängt sie einen ganz leichten Hund bei einer schwachen Bremsung auch auf – bei härteren Bremsungen und größeren Hunden bietet sie keinen Sicherheitsvorteil.
 

Sicherheitscheck?

Große Tierfachmärkte bieten ebenso wie Internetanbieter verschiedene Sicherungssysteme unterschiedlicher Herstellerfirmen an. Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl und prüfen Sie, was am besten zu Ihrem Hund und Ihrem Auto passt. Spontan- und Billigkäufe sind nicht zu empfehlen!

Da genaue gesetzliche Vorschriften fehlen, bleibt dem autofahrenden Hundehalter bei der Auswahl der Produkte nur, auf Folgendes zu achten:

  • Das Produkt sollte nach Deutscher Industrie-Norm (DIN 75410-2) geprüft sein.
  • Sofern vorhanden, unbedingt auf passende Größen- und Gewichtsangabe achten!
  • Nach Hinweisen auf bestandene Crashtests schauen.
 
Autor:

Barbara Willms